Das Gesundheitsamt Gifhorn informiert über die Online-Terminierung der Schuleingangsuntersuchungen - Schulanfänger 2027-28

 

Melden Sie bitte Ihr Kind beim Gesundheitsamt Gifhorn online an:

 

 

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Schulanmeldungen für das Jahr 2027.pdf
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Das Gesundheitsamt Gifhorn informiert über Online-Terminierung der Schuleingangsuntersuchungen - Schulanfänger 2026-27

 

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Einschulung 2026.pdf
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INFOS ZUR EINSCHULUNG

 

 

 

Beginn der Schulpflicht

 

Nach § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollenden in dem jeweiligen Jahr schulpflichtig.

 

 

Flexibilisierung des Einschulungstermins

 

Für Kinder, die ihr 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung um 1 Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist spätestens bis zum 1. Mai bei der zuständigen Schulleitung abzugeben.

 

Unabhängig davon ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 NSchG) auch für die Kinder, die auf Elternwunsch noch nicht eingeschult werden sollen verpflichtend. Nur wenn bei diesen Kindern Entwicklungsrückstände aufgefallen sind, ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung im Folgejahr erforderlich.

 

 

 

 

Antrag auf vorzeitige Einschulung

 

 Kinder, die nach dem 30.09. ihren 6. Geburtstag feiern, können wie bisher auf Wunsch der Erziehungsberechtigten als sogenannte „Kann-Kinder“ für das jeweilige Schuljahr angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet dann die zuständige Schulleitung. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung im Vorfeld ist auch in dem Falle verpflichtend. Nur wenn bei diesen Kindern Entwicklungsrückstände aufgefallen sind und sie nicht eingeschult werden, ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung im Folgejahr erforderlich.

 

 

 

 

Antrag auf Rückstellung

 

 

Erziehungsberechtigte können für Kinder, die bis zum 1. Juli ihren 6. Geburtstag feiern und damit nicht in die Flexibilisierungsregelung fallen, wie bisher einen „Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch“ bei der zuständigen Schulleitung stellen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist auch dann Pflicht. Die endgültige Entscheidung über eine Rückstellung trifft jedoch allein die jeweilige Schulleitung. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:


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Informationen zur Einschulung im Sommer 2027

 

 

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27

an der Grundschule Rühen

 

 

aus den Ortschaften Rühen, Brechtorf, Eischott, Giebel, Kaiserwinkel

 

 

Die Anmeldung der Schulanfänger 2027 für Kinder, die bis einschl. 30.09.2027

das 6. Lebensjahr vollenden werden, steht an.

 

 

Anmeldeunterlagen:

 

-       Anmeldeformular (das Formular drucken Sie über unsere Homepage aus.

So finden Sie es: https://gs-ruehen.jimdofree.com > Schulanfänger > Schulanmeldung-Elternbogen)

-       Sprachbiografie (Homepage-Schulanfänger-Sprachbiografie)

-       Kopie der Geburtsurkunde

-       Nachweis als Kopie bei alleinigem Sorgerecht

 

 

 Persönliche Abgabe der Unterlagen:

 

Nachname A – K – in der Woche vom 23.02.2026 – 27.02.2026 – 08.00 – 14.00 Uhr

Nachname L – Z – in der Woche vom 02.03.2026 – 06.03.2026 – 08.00 – 13.00 Uhr

 

Die Unterlagen werden nur über das Schulsekretariat entgegengenommen.

 

 

 

gez. Y. Rivoir, Rektorin


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Schulanmeldung Elternbogen.pdf
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Sprachbiografie.pdf
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Infoblatt - SchulApp.pdf
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Nutzervereinbarung und Datenschutzerklä
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